Gemeinsam profitieren, die Zukunft gestalten!
Die Dorfentwicklung unterstützt örtliche Initiativen der Kommunen, und von Vereinen oder privaten Personen zum Erhalt der Lebensfähigkeit der Ortschaften sowie zur Anpassung an die aktuellen und kommenden Herausforderungen.
Den örtlichen Kulturraum prägen neben den öffentlichen und privaten Gebäuden vor allem die Dorfgemeinschaften und die soziale sowie wirtschaftliche Infrastruktur. Hier setzt die Förderung des Landes an.
Die gemeinsame Bewältigung der Probleme im ländlichen Raum durch Kooperation steht dabei im Vordergrund: Etwas gemeinsam für die Dorfgemeinschaft schaffen, gemeinsam mit anderen Dörfern zum Erhalt der sozialen Infrastruktur beitragen oder neue Wege z.B. im Tourismus gehen.
Vom Land Niedersachsen werden Projekte finanziell gefördert, die die wirtschaftliche, öffentliche oder dörfliche Infrastruktur sichern oder neu entwickeln. Dies umfasst Investitionen in die Nahversorgung, in die Sicherung der Mobilität oder in soziale Einrichtungen ebenso wie in kleinere touristische Infrastrukturen.
Private Eigentümer von Gebäuden erhalten eine finanzielle Unterstützung, wenn sie z.B. Sanierungsmaßnahmen oder Umnutzungen alter ortsbildprägender Bausubstanz vornehmen.
Haben Sie schon Ideen? Sprechen Sie uns an!
Die Planungsphase:
Ziele setzen – Projekte entwickeln!
Was macht uns aus? Welche Ideen haben wir für die Zukunft? Wie können wir sie umsetzen? Das sind zentrale Fragen in der sog. Planungsphase. Hier werden die Grundlagen für die Projekte von Morgen gelegt.
Mit Unterstützung der Planungsbüros mensch und region und NLG aus Hannover bearbeiten Interessierte aus allen fünf Ortschaften Ideen z.B. für
- die Stärkung der Dorfgemeinschaften,
- die Verbesserung der Nahversorgung,
- die Verbesserung der Mobilität / die Verbesserung der Verkehrssicherheit,
- die Schaffung von Arbeitsplätzen (z.B. im Tourismus),
- die Gestaltung der Dörfer und die Sanierung der Gebäude,
- die Verstärkung des Klimaschutzes.
Die Ergebnisse werden von den Planungsbüros NLG sowie mensch und region im Dorfentwicklungsbericht (vermutlich Ende 2018) dargestellt. Er bildet die Grundlage für die dann folgende „Förderphase“.
Wo und wie kann ich mich beteiligen?
In örtlichen Arbeitsgruppen (Walkenried und Braunlage)
werden Projekte und Maßnahmen besprochen, die vor allem eine Bedeutung für das Dorf / für die Gemeinde haben. In überörtlichen Treffen (sog. Konferenzen) werden Themen und Projektideen besprochen, die für alle Gemeinden von Bedeutung sind. Die Ergebnisse fließen im überörtlichen Arbeitskreis zusammen, der aus Vertretern der drei Orte besteht. Er koordiniert die Projekte und den Planungsprozess.
Die Förderphase:
Gemeinsam Projekte umsetzen
Nach Beschluss des Dorfentwicklungsberichtes durch die Räte der Gemeinde Walkenried und der Stadt Braunlage können die geplanten öffentlichen Projekte oder privaten Sanierungen durch das Land Niedersachsen finanziell gefördert werden.
Förderung privater Maßnahmen
Private Eigentümer können für Maßnahmen an historischen, ortsbildprägenden* oder landwirtschaftlichen Gebäuden eine Förderung von bis zu 30 % erhalten:
- Sanierung der äußeren Gebäudehülle (u.a. Dach, Fassade, Fenster, Türen)
- Freiflächengestaltung mit Pflasterung, Einfriedung und Pflanzmaßnahmen
Die Förderphase wird aller Voraussicht nach von 2017 bis 2022 reichen. Geplante Vorhaben müssen zum Antragsstichtag (30. September) des jeweiligen Jahres beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) beantragt werden.
Haben Sie Fragen oder bereits Ideen zur Dorfentwicklung?
Möchten sie wissen, ob auch ihre Haupt- oder Nebengebäude förderfähig sind?
Wo kann ich mich weiter informieren?
- auf der Internetseite: harzer-klosterdörfer.de
- beim Planungsbüro mensch und region
- bei Ihrer Gemeinde Walkenried / Stadt Braunlage
* Begriffsdefinition „historische, ortsbildprägende Gebäude“:
Eine genaue Definition gibt es hierfür nicht. Der wesentliche Charakter der Gebäude muss jedoch durch seine historische Bausubstanz (dies sind im in der Regel Gebäude , die vor 1945 erbaut wurden) geprägt sein. Bei den Gebäuden der 1950-60er Jahre ist eine Förderung nur bei klassischen Nebenerwerbsstellen mit ehemals ladwirtschaftlichen Bezug möglich, die ihren ursprünglichen Charakter bewahrt haben.